Erbrecht
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Es gibt ein Sprichwort : Die Geschwister verstehen sich gut. Haben Sie schon
einmal geteilt ?
Wenn sie noch nie geteilt haben, kann der Tod eines Elterteils, einer kinderlosen
Tante oder eines kinderlosen Onkels zu schweren Krisen zwischen den Geschwi-
stern und / oder dem überlebenden Elternteil führen. Das muss nicht sein, wenn
Sie als späterer Erblasser vorsorgen und Ihre Angelegenheiten regeln !
Schlimmer kann es noch werden, wenn der Erbfall eingetreten ist und es meldet
sich jemand mit der Behauptung, ein Kind des Erblassers zu sein !
Bei den ständigen Änderungen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
muss man in seine Überlegung zur Regelung des eigenen Nachlasses als
Miterben auch das Finanzamt einbeziehen. Wer möchte schon, dass der Erbe das
vererbte Haus verkaufen muss, um den "Miterben" Finanzamt zu bezahlen.
Sie sehen, ohne uns geht es nicht !