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Testamentsvollstrecker
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Rechtsanwalt Schröder ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

www.agt-ev.de
www.testamentsvollstreckerliste.de

 

Zur Regelung ihres Nachlasses haben Sie möglicherweise ein Testament oder einen Erbvertrag gefertigt. Wenn aber nach ihrem Tode Ihre Erben oder anders Begünstigten sich einig sein sollten und das Testament nicht so ausführen, wie Sie es wollen, dann gibt es niemanden, der die von Ihnen begünstigten Personen kontrolliert. Dann kann jeder mit Ihrem Testament das machen, was er sich selbst wünscht.

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass ihre Erben oder die von Ihnen begünstigten Personen, wie z.B. Vermächtnisnehmer, auch dass bekommen, was Sie für sie vorgesehen haben, so ist es sinnvoll, wenn Sie Testamentsvollstreckung anordnen.

In diesem Falle ist es aber sinnvoll, dieses mit dem vorgesehenen Testamentsvollstrecker zu besprechen oder sich durch Rechtsanwalt Schröder beraten zu lassen.

Rechtsanwalt Schröder wurde durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. in Bonn für weitere drei Jahre rezertifiziert, nachdem er nachgewiesen hatte, dass er sich regelmäßig fortgebildet und praktische Fähigkeiten hat.


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